Das Straßenverkehrsrecht betrifft einerseits strafbare Handlungen im Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverletzungen u.ä.) welche in Bußgeldverfahren einmünden. Andererseits steht zivilrechtlich die Durchsetzung vonn Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen im Vordergrund (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, etc.).
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 2822 / 10250 bzw. +49 2823 / 3239787 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
|
|
|