Das Inkasso hat den Einzug von Geldforderungen im außergerichtlichen Bereich, nötigenfalls im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens zum Gegenstand. Hierbei erfolgt parallel eine Prüfung der Realisierungsaussichten durch Sichtung etwaiger Schuldnerregistereinträge oder laufender Insolvenzverfahren. Sind Forderungen bereits durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid tituliert, erfolgt deren Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
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