Das Arbeitsrecht regelt unter anderem das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also das Zustandekommen und die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Einen weiteren Bereich stellt das sogenannte kollektive Arbeitsrecht dar, welches im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden regelt.
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