Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit privatrechtlichen Vereinigungen, welche zur Erreichung eines bestimmten Zweckes gegründet worden sind. Es regelt Gründung, Umwandlung und Auseinandersetzung von Unternehmen, fernerhin Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie die Ansprüche der Gesellschafter untereinander.
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